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   OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 451/08   

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https://dejure.org/2010,26705
OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 451/08 (https://dejure.org/2010,26705)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2010 - 5 LC 451/08 (https://dejure.org/2010,26705)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2010 - 5 LC 451/08 (https://dejure.org/2010,26705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Wechselschichtzulage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 1 EZulV; § 20 Abs. 2 S. 1 Buchst. a EZulV; § 20 Abs. 4 EZulV; § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG
    Anspruch eines zum Einsatzdienst und Streifensdienst wechselnden Kriminalkommissars auf Gewährung einer Wechselschichtzulage; Heranziehung der doppelten Länge des maßgeblichen Zeitraums für die Berechnung des Durchschnittswertes zur Feststellung einer Erbringung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines zum Einsatzdienst und Streifensdienst wechselnden Kriminalkommissars auf Gewährung einer Wechselschichtzulage; Heranziehung der doppelten Länge des maßgeblichen Zeitraums für die Berechnung des Durchschnittswertes zur Feststellung einer Erbringung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 36.96

    Erschwerniszulage für Justizvollzugsbeamte;; Wechselschichtzulage, Volldienst und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 451/08
    Denn die nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV erforderliche Berechnung eines Durchschnittswerts bedingt es, dass mindestens die doppelte Länge des maßgeblichen Zeitraums - hier von fünf Wochen - heranzuziehen ist (so BVerwG, Urt. v. 11.12.1997 - BVerwG 2 C 36.96 -, Buchholz 240.1 BBesO Nr. 19 = ZBR 1998, 284, zitiert nach juris Langtext, Rn. 23).

    Bei der Wahl des zeitlichen Eckpunktes, von dem ab der zehnwöchige Zeitraum zu bemessen ist, ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Wechselschichtzulage als monatliche Zulage zu zahlen und damit für jeden Monat festzustellen ist, ob die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, zum anderen, dass die mit der Arbeit in Wechselschicht verbundenen Erschwernisse möglichst zeitnah vergütet werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1997, a. a. O., Rn. 23).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 12.08

    Wechselschichtzulage; Polizeizulage; Begriff der Dienstbezüge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2010 - 5 LC 451/08
    Die von dem Kläger für den streitgegenständlichen Zeitraum begehrte Wechselschichtzulage zählt zu den Dienstbezügen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 BBesG (s. BVerwG Urt. v. 26.3.2009 - BVerwG 2 C 12.08 -, Buchholz 240 § 47 BBesG Nr. 11 = NVwZ-RR 2009, 608 = ZBR 2009, 306.
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